Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Freyburg (Unstrut)

Freyburg (Unstrut) ist eine Stadt an der Unstrut im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt und Zentrum des Weinanbaugebietes Saale-Unstrut
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
4563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06632
Vorwahlen
034464, 034462
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) 06632 Sachsen-Anhalt DE
Website
Gemeinde Freyburg (Unstrut) – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) beschlossen. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung/Änderung von 5 Teilflächen, einschließlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche “Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte” für die Errichtung eines Hofladens mit Café im Ortsteil Nißmitz.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.